Liebe Mitglieder,
ich erinnere an die Mitgliederversammlung am nächsten Freitag, dem 21. März ab 18:45. Ich hoffe hier auf zahlreiches Erscheinen.
Teil der Jahreshauptversammlung sind Äntrage auf Satzungsänderungen, die ich hier bekannt geben möchte. Nach Hinweisen sind diese Satzungsänderungen in wenigen Worten unterschiedlich zu denen im Vereinslokal ausgehangenen.
Hinweis: Zur einfachen Druckbarkeit sind die Änderungen unten auch als PDF angehangen.
Änderung von § 4 Absatz 1.
Antragssteller: Martin Liebig
Bisher:
Die Aufnahme in den Verein ist mündlich oder schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden.
Jetzt neu:
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich auf den vorgebenden Formularen des Vereins zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorsitzende. Der Vorstand hat ein Einspruchsrecht gegenüber der Entscheidung. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden.
Gegenvorschlag:
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich auf den vorgebenden Formularen des Vereins zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheiden der Vorsitzende und der Spielleiter. Der Vorstand hat ein Einspruchsrecht gegenüber der Entscheidung. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden.
Begründung: Wir benötigen alle Daten zur Meldung. Ein mündlicher Vereinseintritt ist somit kritisch. Die Zustimmung des gesamten Vorstandes ist unpraktisch. Die Zustimmung einzelner sollte reichen.
Hinzufügen von § 4 Absatz 6
Antragsteller: Martin Liebig & Jens Guzicki
Bisher:
Entfällt.
Jetzt neu:
Die Mitgliedsbeiträge sind auf das Vereinskonto einzuzahlen. Ausnahmen sind mit dem Kassenwart abzustimmen.
Begründung: Mitgliedsbeiträge in Bar sollten die Ausnahme sein.
Änderung von § 15 Absatz 1
Antragsteller: Martin Liebig & Jens Guzicki
Bisher:
Als Jugendliche gelten diejenigen Mitglieder, die nach dem im Schachbund NRW für das Spieljahr maßgebenden Jugend-Stichtag geboren sind.
Jetzt neu:
Als Jugendliche gelten diejenigen Mitglieder, die zu Beginn eines Kalenderjahres noch nicht volljährig sind. Davon unberührt ist die Spielberechtigung im Jugendbereich im Schachbund NRW.
Begründung: Klarstellung, da die Regeln des Schachbundes und die der Schachjugend teils unklar sind.
Änderung von § 15 Absatz 2
Antragssteller: Martin Liebig & Jens Guzicki
Bisher:
Die Jugend des Vereins ist in der Schachjugend im Schachverein Bottrop 1921 zusammengeschlossen. Die Schachjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zu Verfügung stehenden Mittel.
Jetzt neu:
Die Jugend des Vereins ist in der Schachjugend im Schachverein Bottrop 1921 zusammengeschlossen. Die Schachjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Die Mittel setzten sich aus den Mitgliedsbeiträgen abzüglich der Meldegebühren zusammen.
Begründung: Klarstellung welche Mittel genau gemeint sind.
Änderung von § 9 Absatz 2
Antragsteller: Jens Guzicki
Bisher:
Die Wahl des Vorstandes, mit Ausnahme des Jugendwartes und des Jugendsprechers, erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres. Jugendwart und Jugendsprecher werden von der Jugendversammlung ebenfalls für die Dauer eines Jahres gewählt. Alle Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich.
Jetzt neu:
Die Wahl des Vorstandes, mit Ausnahme des Jugendwartes und des Jugendsprechers, erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren. Jugendwart und Jugendsprecher werden von der Jugendversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Alle Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich.
Begründung: Verlängerung der Amtszeit des Vorstands reduziert den Aufwand für Wahlen auf der Mitgliederversammlung.
Änderung von §20
Antragssteller: Martin Liebig
Bisher:
Die von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Dezember 1976 verabschiedete Satzung wurde durch Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom 19. Juni 2015, 22.06.2018 und 21.08.2020 geändert. Diese Neufassung ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung.
Jetzt neu:
Die von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Dezember 1976 verabschiedete Satzung wurde durch Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom 19. Juni 2015, 22.06.2018, 21.08.2020 und 21.03.2025 geändert. Diese Neufassung ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung.
Begründung: Hinzufügung des zusätzlichen Datums. Eher eine Formalie.