Liebe Schachfreunde,
auf der Mitgliederversammlung am 21.03.2025 wurden verschiedene Satzungsänderungen besprochen. Folgende Satzungsänderungen wurden angenommen:
Änderung von § 6 Absatz 1.
Antragssteller: Martin Liebig
Bisher:
Die Aufnahme in den Verein ist mündlich oder schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden.
Jetzt neu:
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich auf den vorgebenden Formularen des Vereins zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheiden der Vorsitzende und der Spielleiter. Der Vorstand hat ein Einspruchsrecht gegenüber der Entscheidung. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden.
Hinzufügen von § 5 Absatz 6
Antragsteller: Martin Liebig & Jens Guzicki
Bisher:
Entfällt.
Jetzt neu:
Die Mitgliedsbeiträge sind auf das Vereinskonto einzuzahlen. Ausnahmen sind mit dem Kassenwart abzustimmen.
Begründung: Mitgliedsbeiträge in Bar sollten die Ausnahme sein.
Änderung von § 15 Absatz 1
Antragsteller: Martin Liebig & Jens Guzicki
Bisher:
Als Jugendliche gelten diejenigen Mitglieder, die nach dem im Schachbund NRW für das Spieljahr maßgebenden Jugend-Stichtag geboren sind.
Jetzt neu:
Als Jugendliche gelten diejenigen Mitglieder, die zu Beginn eines Kalenderjahres noch nicht volljährig sind. Davon unberührt ist die Spielberechtigung im Jugendbereich im Schachbund NRW.
Begründung: Klarstellung, da die Regeln des Schachbundes und die der Schachjugend teils unklar sind.
Änderung von §20
Antragssteller: Martin Liebig
Bisher:
Die von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Dezember 1976 verabschiedete Satzung wurde durch Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom 19. Juni 2015, 22.06.2018 und 21.08.2020 geändert. Diese Neufassung ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung.
Jetzt neu:
Die von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Dezember 1976 verabschiedete Satzung wurde durch Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom 19. Juni 2015, 22.06.2018, 21.08.2020 und 21.03.2025 geändert. Diese Neufassung ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung.
Alle anderen Anträge wurden nicht angenommen.